Gemeinderat

François LEONARDY

Aufgaben:
  • Delegierter vom Naturpark Our im Ortal
  • Delegierter vom Naturpark Our im  „Guichet Unique PME“
  • Delegierter in der Kommission der ALA
  • Vertreter im Office Régional du Tourisme (ORT)

Jeannine LIES – PLEIN

Aufgaben:
  • Delegierte der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern
  • Delegierte in der UGDA
  • Mitglied der Umwelt- und Klimakommission

Marc ROEDER

Aufgaben:
  • Delegierter vom „Klimabündnis Lëtzebuerg“
  • Mitglied der Feldwegekommission
  • Mitglied der Jugendkommission
  • Mitglied der Umwelt- und Klimakommission

Carlo SCHEUREN

Aufgaben:
  • Delegierter bei Servior

Fränk SCHMIT

Aufgaben:
  • Mitglied der Baukommission
  • Mitglied der Feldwegekommission

Nico WEIS

Aufgaben:
  • Delegierter bei der DEA
  • Delegierter bei Servior
  • Präsident der Baukommission
  • Präsident der Feldwegekommission

Die Gemeinderäte werden direkt von den Wählern der Gemeinde gewählt sowie es das Gesetz vorsieht. 

Der Gemeinderat tritt sein Amt an, sobald die Ernennung und Vereidigung des Bürgermeisters und der Schöffen erfolgt sind.

Die Zahl der jeder Gemeinde zugeteilten Gemeinderäte wird durch eine großherzogliche Verordnung, auf Vorschlag des Innenministers, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Volkszählung festgelegt. Die Gemeinde Tandel zählt derzeit 11 Ratsmitglieder (einschließliche Bürgermeister und 2 Schöffen).

Der Gemeinderat versammelt sich jedes Mal wenn es nötig ist, aber mindestens einmal alle 3 Monate. Er wird vom Schöffenrat oder in dringenden Fällen vom Bürgermeister einberufen. 

Der Bürgermeister oder sein Stellvertreter leitet die Sitzungen des Gemeinderates. Die Gemeinderatsitzungen sind bis auf wenige Ausnahmen (Angelegenheiten des Gemeindepersonals) öffentlich. 

Kompetenzbereich:

  • Regelt alles, was von kommunalem Interesse ist
  • Berät oder gibt seine Stellungnahme ab, wenn diese durch Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben sind oder von einer höheren Behörde verlangt werden.
  • Verfasst kommunale Vorschriften
  • Schafft jeden kommunalen Arbeitsplatz, der von einem Beamten, kommunalen Angestellten, eines Privatangestellten oder eines Arbeiters besetzt wird.
  • Ernennt und kündigt Beamte oder Angestellte der Gemeinde mit Zustimmung des Innenministers
  • Ernennt die Mitglieder der Verwaltungskommissionen
  • Abstimmung des Haushaltsentwurfs, der vom Schöffenrat präsentiert wird.
Last updated on 09/02/2022
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