Schöffen
Alain AUST
1. Schöffe
Aufgaben:
- Delegierter des öffentlichen Transports
- Mandatsvertreter des Regionalen Tourismusverbandes (ORT)
- Präsident der Jugendkommission
Die Schöffen werden vom Innenminister ernannt nach Vorgabe des Gemeinderates. Der Rang der Schöffen wird durch die Reihenfolge der Ernennung bestimmt. Die Anzahl der Schöffen wird entsprechend der Einwohneranzahl der Gemeinde festgelegt. Für die Gemeinde Tandel ergibt dies: 1 Bürgermeister und 2 Schöffen.
Das Schöffenkollegium trifft sich regelmässig um Ihre Aufgaben zu erledigen und um die Verwaltung zu leiten. Dies erfolgt entweder an festen Tagen und Zeiten oder auf Einberufung durch den Bürgermeister. Er kann nur beraten und Entscheidungen treffen, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Die Versammlungen werden vom Gemeindesekretär vorbereitet, der auch an den Sitzungen teilnimmt.
Die Sitzungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit stand.
Kompetenzbereich des Schöffenrates :
- Ausführung der Gesetze, großherzoglichen Vorschriften und Verordnungen
- Veröffentlichung und Ausführung von Gemeinderatsbeschlüssen
- Aufstellung der Tagesordnung für die Gemeinderatsitzungen
- Verwaltung der kommunalen Einrichtungen und Kontrolle öffentlicher Einrichtungen, die der Gemeindeaufsicht unterstellt sind.
- Überwachung der kommunalen Abteilungen
- Leitung der kommunalen Arbeiten
- Verwaltung des Eigentums und Vermögen der Gemeinde
- Einstellung der Gemeindearbeiter mit Genehmigung des Innenministers, Aufsicht der Gemeindebeamten, Angestellten und Arbeitern und einhalten der gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen zu Urlaub, Beförderung und anderen Rechten.
- Regelmäßige Kontrolle der Zusammensetzung der Kirchenräte
- Aufsicht der zivil Hospizen und Sozialämter. Das Schöffenkollegium besucht diese Einrichtungen jedes Mal, wenn er es für angemessen findet.
- Verwaltung der Archiven und der Personenstandsregister